Das Deutsche Infektionsschutzgesetz ist ein bundesdeutscher Entschluss der Legislative, der den Umgang und die Bekämpfung von Fällen infektiöser, übertragbarer Krankheiten regelt. Das Gesetz wurde am Neujahrstag 2001 promulgiert, nach dem es 2000 im Bundestag beschlossen wurde, und hat damit die bis dahin den Ländern zukommende Gewalt in dieser Hinsicht genommen.
Diese Art der Regelung scheint vor allem heutzutage besonders sinnvoll, da in Zeiten von massenangreifenden Viren, eine länderübergreifende Instanz schnellstmöglich und bürokratiefrei handeln können sollte.
Hauptsächlich regelt das Gesetz Vorkehrungsmaßnahmen sowie auch die Bekämpfung von Infektionen, beinhaltet aber auch Regelungen hinsichtlich der Meldemöglichkeiten und Aufklärungsinitiativen für Lebenmittel und den Umgang mit möglichen Infektionsherden. |